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Glossar

 

Dieses Glossar erläutert eine Vielzahlvon Begriffen, die in den Empfehlungen verwendet werden.

Index:

Alphabetisierungskurs:
In der Regel als Integrationskurse mit Alphabetisierung für Teilnehmende konzipiert, die die lateinische Schrift nicht bzw. noch nicht gut genug lesen und schreiben können, um einen allgemeinen Sprachkurs zu besuchen. In Alphabetisierungskursen lernen die Teilnehmenden den Umgang mit Stift, Papier und Buchstaben (primäre Analphabeten) bzw. den Umgang mit der lateinischen Schrift (Zweitschriftlerner/innen).
Analphabetismus:
Von Analphabetismus wird gesprochen, wenn bei einem Erwachsenen fehlende oder geringe Kenntnisse der Schriftsprache vorliegen und / oder die Lesefähigkeit eingeschränkt ist. Dabei unterscheidet man verschiedene Formen von Analphabetismus:
Primärer Analphabetismus liegt vor, wenn eine Person keinerlei Lese- und Schreibkenntnisse erworben hat. Davon betroffen sind vor allem Menschen in Staaten mit einem wenig ausgebauten Schulsystem, die dadurch kaum Gelegenheit zum (regelmäßigen) Schulbesuch hatten. Den Betroffenen fehlen deshalb nicht nur Schrift- und Lesekenntnisse, sondern auch grundsätzliche Fähigkeiten und Erfahrungen wie Stiftführung, Orientierung auf dem Blatt, Schreibrichtung etc.
Funktionale Analphabeten können zwar lesen und schreiben, verfügen aber über zu geringe schriftsprachliche Kenntnisse, um den Anforderungen gerecht zu werden, die ihnen im Alltag begegnen.
Von sekundärem Analphabetismus spricht man, wenn die Lernenden als Kinder in der Schulzeit lesen und schreiben gelernt, es als Jugendliche oder Erwachsene aber wieder verlernt haben. Ein Grund hierfür ist, dass die Schriftsprache über einen sehr langen Zeitraum nicht mehr verwendet wurde. Sekundärer Analphabetismus ist somit ein Sonderfall des funktionalen Analphabetismus.
Binnendifferenzierung:
Bezeichnet die individuelle Förderung der Lernenden innerhalb einer bestehenden Lerngruppe mit Hilfe unterschiedlicher oder zusätzlicher Übungen, Aufgaben und Materialien. Ziel der Binnendifferenzierung ist nicht das Auflösen der Unterschiede zwischen den Lernenden, sondern der produktive Umgang mit ihnen. Dabei wird die Vielfalt der Begabungen und Interessen innerhalb einer Lerngruppe im Sinne eines gegenseitigen fruchtbaren Austausches als Chance aufgefasst. Binnendifferenzierung erfordert von der Lehrkraft häufig zusätzliche Vorbereitung(szeit) und gute Kenntnis über den Sprachstand aller Lernenden in der Gruppe.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF):
Eine Behörde des Bundesministeriums des Innern mit Sitz in Nürnberg, zuständig u. a. für die Durchführung des Asylverfahrens, Entscheidungen über Asylanträge, Führen des Ausländerzentralregisters (AZR) sowie Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer und Zuwanderinnen. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die sprachliche, soziale und gesellschaftliche Integration von Zuwanderern und Zuwanderinnen in Deutschland. Dementsprechend ist das BAMF verantwortlich für die Durchführung von Integrationskursen (Deutsch- und Orientierungskurse) einschließlich der Entwicklung von Kurskonzepten und Curricula; die Zulassung von Sprachkursträgern, Lehrkräften und Lehrwerken; Qualitätskontrolle und Lehrkräftequalifizierung; berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF-Kurse, DeuFöV); Deutschangebote für Kinder und Jugendliche.
Deklination:
Beschreibt in der Grammatik einer Sprache die Regeln, nach denen bestimmte Wortarten (Substantive, Pronomen, Adjektive und Artikel) ihre Form verändern gemäß den grammatischen Kategorien Kasus (Fall), Numerus (Zahl) und Genus (Geschlecht). Manche Sprachen kennen keine Deklination, wie z. B. Japanisch oder Chinesisch.
Deutsch als Fremd-/Zweitsprache (DaF/DaZ):
Für die Unterscheidung zwischen Deutsch als Fremdsprache (DaF) und Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist zum einen der „Lernort“ ausschlaggebend. Wer als Nicht-Muttersprachler/in dauerhaft in einem deutschsprachigen Land lebt und dort Deutsch lernt, lernt Deutsch als Zweitsprache (DaZ), auch wenn Deutsch die dritte oder vierte gelernte Sprache sein sollte. Wer hingegen in seinem Herkunftsland beziehungsweise außerhalb eines deutschsprachigen Landes Deutsch lernt, etwa in der Schule, an einer Universität oder einem Institut, lernt Deutsch als Fremdsprache (DaF). Auch wer nur kurzzeitig nach Deutschland reist, um dort an einem Deutschkurs teilzunehmen, lernt „Deutsch als Fremdsprache“. Der zweite grundlegende Unterschied: Während Deutsch als Fremdsprache mehr oder weniger systematisch („gesteuert“) im Unterricht gelernt wird, wird Deutsch als Zweitsprache auch stark „ungesteuert“, d. h. im natürlichen Umfeld erworben. Für den DaF- und den DaZ-Unterricht werden teilweise die gleichen Lehrwerke verwendet. Teilweise gibt es aber auch Lehrwerke mit spezieller Ausprägung für diese beiden Bereiche, wobei sich dann Themen und Inhalte zum Teil unterscheiden: der Unterricht Deutsch als Zweitsprache orientiert sich stark am Alltag der Zugewanderten in ihrer neuen Heimat.
Deutsch A1 für Zuwanderer (DfZ):
Eine Prüfung für Deutschlerner, die etwa 100–150 Stunden Unterricht besucht haben und sich auf ganz einfache Weise über konkrete Bedürfnisse verständigen (z. B. sich vorstellen, Essen und Trinken, Einkauf) sowie einige sehr einfache grammatische Strukturen verwenden können. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert 70 Minuten, die mündliche ca. 15 Minuten. Diese Prüfung wird häufig am Ende von Flüchtlingskursen abgenommen. Sie wird nur von der telc gGmbH angeboten. Es empfiehlt sich, bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde nachzufragen, ob das Zertifikat DfZ als Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen für den Ehegattennachzug oder die Erteilung des Aufenthaltstitels anerkannt wird. Eine weitere A1-Prüfung ist das Zertifikat Start Deutsch 1, das von den Ausländerbehörden anerkannt ist. Diese Prüfung kann über telc und das Goethe-Institut abgelegt werden.
Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ):
Eine sogenannte skalierte Abschlussprüfung für den Integrationskurs auf Niveau A2/B1, die vom Goethe-Institut und der telc gGmbH im Auftrag des Bundesministeriums des Innern entwickelt und speziell auf die kommunikativen Bedürfnisse von Zugewanderten nach ca. 600 Stunden Sprachunterricht zugeschnitten wurde. Die Prüfung kann aber auch (ggf. auf eigene Kosten) von Deutschlernern abgelegt werden, die keinen Integrationskurs besucht haben. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert 100 Minuten, die mündliche ca. 15 Minuten. Angeboten wird die Prüfung nur von der telc gGmbH. Der DTZ gilt schon als bestanden, wenn das Niveau A2 erreicht ist. Wurde das Niveau B1 im DTZ nicht erreicht, können bis zu 300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses wiederholt werden, damit die Lernenden das Ziel des Integrationskurses, nämlich „ausreichende Deutschkenntnisse“ auf dem Sprachniveau B1 des GER, erreichen können. Mit Bestehen des DTZ auf dem Niveau B1 kann eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder auch die Einbürgerung in Deutschland nachgewiesen werden. Ein Modellsatz zum DTZ, das Prüfungshandbuch und die Wortliste können beim Goethe-Institut und der telc gGmbH als (kostenloser) Download heruntergeladen werden.
Einbürgerung:
Meint den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Mit ihr erwirbt der Neubürger bzw. die Neubürgerin das aktive und passive Wahlrecht in Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene und wird gleichzeitig Bürger der Europäischen Union. Damit verbunden ist auch das Reisen ohne Visum in viele Länder auch außerhalb der EU. Der Anspruch auf Einbürgerung entsteht u. a. bei folgenden Voraussetzungen: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1; bestandener Einbürgerungstest; unbefristetes Aufenthaltsrecht; seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland ohne wesentliche Straftaten (diese Frist wird bei einer erfolgreichen Teilnahme am Integrationskurs auf sieben Jahre verkürzt); Sicherung des Lebensunterhalts auch für Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld; in der Regel Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit; ein schriftliches Bekenntnis zu den Prinzipien des Rechtsstaats und der Menschenrecht, wie sie das Grundgesetz garantiert.
Einbürgerungstest (Leben in Deutschland):
Mit diesem Test, der eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist, müssen Einbürgerungswillige nachweisen, dass sie einfache Fragen zu Grundzügen der deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte beantworten können. Dazu gehören Fragen zu den demokratischen Werten in Deutschland, den Prinzipien des Rechtsstaates, der Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit. Der Test besteht aus einem Fragebogen mit 33 Fragen mit je vier möglichen Antworten zum Ankreuzen, die in 60 Minuten bearbeitet werden müssen. Die Prüfung wird in der Regel an den Volkshochschulen abgenommen. Zur Vorbereitung können der Integrationskurs und / oder der Orientierungskurs besucht werden. Letzterer behandelt in 100 Unterrichtsstunden Themen aus Politik, Geschichte und Kultur, die für den Einbürgerungstest relevant sind. Im Online-Testcenter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können sich Interessierte auf den Einbürgerungstest vorbereiten. Außerdem gibt es eine kostenlose App zum Einbürgerungstest.
Erstsprache:
Die Sprache, die für einen Menschen in der Kindheit am prägendsten war und die meist als erstes erlernt wurde. Umgangssprachlich wird auch der Begriff Muttersprache verwendet.
Erwachsenenbildung:
Befasst sich mit der Bildung von Menschen, die bereits eine schulische Bildungsmaßnahme durchlaufen haben. Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind u. a. Volkshochschulen sowie Institutionen der beruflichen oder politischen Bildung. Erwachsenenbildung unterscheidet sich vom Schulunterricht für Kinder in mehrfacher Hinsicht. Erwachsene bringen z. B. vielfältige Lebens- und Arbeitserfahrungen mit. Sie lernen oft freiwillig und haben häufig eine andere Motivation als Kinder und Jugendliche, z. B. bringen sie die Erwartung mit, durch das Erlernte persönliche oder auch berufliche Ziele besser erreichen zu können. Für Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung bedeutet das, dass sie den Lernenden als gleichberechtigten und autonomen Partnern begegnen, denen es freisteht, ihren Lernprozess eigenverantwortlich mitzugestalten.
Fertigkeiten:
Die sogenannten kommunikativen Fertigkeiten (Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben) sind – ebenso wie die vorkommunikativen Fertigkeiten (Phonetik, Rechtschreibung, Grammatik) – Gegenstand des Sprachenlehr- und Lernprozesses. Heute orientiert sich die Didaktik am Leitziel der fremd- bzw. zweitsprachlichen Handlungskompetenz (siehe den handlungsorientierten Ansatz des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen). Diese soll im Laufe des Unterrichts so trainiert werden, dass die Lernenden befähigt werden, im Alltag in allen für sie relevanten Situationen zu kommunizieren und zu handeln. Um dieses Ziel zu erreichen genügt es nicht, die Fertigkeiten nur isoliert zu betrachten, sie müssen vielmehr auch kombiniert, in verschiedenen Kontexten und in Zusammenhang mit weiteren Kompetenzen (wie Medienkompetenz und interkultureller Kompetenz) genutzt und trainiert werden.
Fluktuation:
Bezeichnet in Bezug auf den Unterricht eine (kurzzeitige oder andauernde) Veränderung in der Zusammensetzung einer Lerngruppe durch den Weggang bisheriger oder das Hinzukommen neuer Teilnehmer. Vor allem in Flüchtlingskursen, in jüngerer Zeit aber auch in Integrationskursen, ist eine verstärkte Fluktuation der Teilnehmenden zu beobachten. Die Gründe sind unterschiedlich: Wohnortwechsel, Arbeitsaufnahme oder Studienbeginn sowie finanzielle, gesundheitliche oder auch familiäre Probleme. Eine hohe Fluktuation kann das Unterrichtsgeschehen negativ beeinflussen und den Lernerfolg beeinträchtigen. Sie erschwert zumindest die Unterrichtsvorbereitung und -durchführung auf Seiten der Lehrkraft.
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GER):
wurde 2001 vom Europarat herausgegeben und beschreibt die vier Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben. Der GER dient dem Ziel, die Sprachkenntnisse von Lernenden vergleichbar zu machen. Er umfasst sechs verschiedene Grade der Sprachbeherrschung, die sogenannten Niveaustufen: A1, A2, B1, B2, C1, C2. Darin wird beschrieben, welche sprachlichen Handlungen der Sprecher oder die Sprecherin auf einer bestimmten Niveaustufe ausführen kann, das heißt, welche Ziele er oder sie durch das Sprechen, Schreiben und Verstehen einer Sprache erreichen kann. Dieser handlungsorientierte Ansatz unterscheidet den GER von älteren Modellen zur Beschreibung von Sprachkompetenzen, die meist grammatische Kenntnisse auflisteten und den Umfang des Wortschatzes festlegten. Die Beschreibungen der GER-Niveaus hingegen sind ausdrücklich nicht an konkrete grammatische oder lexikalische Fertigkeiten gekoppelt. Vielmehr werden sogenannte Kann-Beschreibungen verwendet, um Sprachhandlungskompetenzen abzubilden (z. B. für die schriftliche Interaktion auf A2-Niveau: „Kann kurze, einfache, formelhafte Notizen machen, wenn es um unmittelbar notwendige Dinge geht.“). Anhand der sechs Niveaustufen werden Sprachkurse nach ihrem Ziel und Sprachprüfungen nach ihrer Schwierigkeit eingeteilt. Die einfachen Deutschkenntnisse, die nachziehende Ehegatten nachweisen müssen, entsprechen dem Niveau A1 des GER. Mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer, dem Abschlusstest der Integrationskurse, werden Deutschkenntnisse sowohl auf dem Niveau A2 als auch auf B1 entsprechend dem GER nachgewiesen.
Gesteuerter / Ungesteuerter Spracherwerb:
Viele Migrantinnen und Migranten lernen Deutsch zunächst ohne Vermittlung durch eine ausgebildete Lehrkraft, allein im Kontakt mit der deutschen Umgebung. Hier spricht man von „ungesteuertem“ Spracherwerb. Im Gegensatz dazu wird beim „gesteuerten“ Spracherwerb das Lernen durch gezielten Unterricht (z. B. im Integrationskurs) gefördert. Ungesteuerter Zweitspracherwerb bedeutet u. a., dass gegebenenfalls ein großer Wortschatz und grundlegende Sprachregeln erworben wurden, die bewusste Kenntnis grammatischer Strukturen aber fehlt. Gesteuerter DaZ-Unterricht muss diese außerunterrichtlichen Spracherfahrungen einbeziehen und ggf. korrigieren.
Goethe-Institut e. V.:
Ein gemeinnütziger Verein mit Hauptsitz in München, der die Aufgabe hat, die Kenntnis der deutschen Sprache im Ausland zu fördern, die internationale kulturelle Zusammenarbeit zu pflegen und ein umfassendes, aktuelles Deutschlandbild zu vermitteln. Ein Schwerpunkt ist der Unterricht „Deutsch als Fremdsprache“, der neben der Entwicklung und Durchführung von Sprachkursen und -prüfungen auch die Erarbeitung von Lehrmaterialien sowie die Fortbildung von Deutschlehrern und Qualifizierung von freiberuflichen Lehrkräften umfasst.
Handlungsorientierung:
Leitziel im modernen, zeitgemäßen Fremd- bzw. Zweitsprachunterricht entsprechend dem handlungsorientierten Ansatz des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Die sprachliche Handlungskompetenz soll im Laufe des Unterrichts in der Fremd-/Zweitsprache so trainiert werden, dass der Lernende befähigt wird, den Alltag sprachlich zu bewältigen und in allen für sie oder ihn wichtigen Situationen angemessen kommunizieren zu können und handlungsfähig zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, genügt es nicht, die einzelnen Fertigkeiten (Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben) isoliert zu betrachten und zu üben. Vielmehr müssen sie auch miteinander kombiniert sowie in verschiedenen Kontexten und in Zusammenhang mit weiteren Kompetenzen (wie Medienkompetenz und interkultureller Kompetenz) erlernt und geübt werden. Moderne Lehrwerke berücksichtigen diese Anforderungen.
Heterogenität/Homogenität:
Im Sprachunterricht werden die Begriffe der Heterogenität (auch: Inhomogenität) bzw. Homogenität im Hinblick auf die Zusammensetzung der Mitglieder einer Lerngruppe verwendet. Heterogenität beschreibt die Unterschiedlichkeit der Lernenden z. B. im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Vorkenntnisse oder auch Begabung sowie die Zusammensetzung einer Lerngruppe hinsichtlich des sprachlichen und / oder kulturellen Hintergrunds einzelner Lerner. In einer homogenen Lerngruppe weisen die einzelnen Personen mehr Ähnlichkeiten und Gemeinsamkeiten auf.
Integrationskurs:
Mit dem Zuwanderungs- und Aufenthaltsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft trat, wird das Erlernen der deutschen Sprache für Neuzuwanderer über die verpflichtende bzw. berechtigte Teilnahme von Migranten an Integrationskursen geregelt. Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs, der im Regelfall 600 Stunden dauert und mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) abgeschlossen wird. Bei entsprechenden Vorkenntnissen kann die Dauer des Kursbesuchs verkürzt oder, z. B. zur Förderung der Alphabetisierung von Migranten, um 300 Stunden verlängert sein. Der an den Sprachkursteil anschließende, ebenfalls obligatorische Orientierungskurs umfasst 100 Stunden. Die Teilnehmer bekommen einen Überblick über deutsche Geschichte, Politik, Kultur und Traditionen sowie über Rechte und Pflichten, die mit dem Leben in Deutschland verbunden sind. Der abschließende Orientierungskurstest „Leben in Deutschland“ (LiD) kann – bei Erreichen der entsprechenden Punktzahl – auch als Ersatz für den Einbürgerungstest verwendet werden. Neben dem allgemeinen Integrationskurs gibt es folgende spezielle Angebote: Eltern-, Jugendintegrationskurs, Förder- und Intensivkurs sowie Integrationskurs mit Alphabetisierung. Integrationskurse werden von sogenannten Kurs- bzw. Maßnahmenträgern mithilfe einer Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. Zu diesen Kurs- bzw. Maßnahmenträgern gehören Volkshochschulen, private Sprachschulen, Initiativgruppen und Wohlfahrtsverbände wie Caritas, AWO oder der Internationale Bund. Die Träger werden auf Antrag vom Bundesamt für die einzelnen Kursarten zugelassen und regelmäßig durch (un-)angekündigte Kurs- und Verwaltungsprüfungen kontrolliert.
Integrationskurslehrkraft:
Eine entsprechend qualifizierte Person, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Lehrkraft in Integrationskursen zugelassen ist. Die Zulassung der Lehrkräfte ist über die Integrationskursverordnung geregelt. In Integrationskursen können nur Lehrkräfte unterrichten, die ein Studium Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache abgeschlossen oder an der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgegebenen Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Integrationskursen teilgenommen haben. Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen benötigen eine weiterführende Qualifikation für Integrationskurse mit Alphabetisierung sowie die entsprechende Zulassung des BAMF für diesen Kurstyp.
Integrationskurslehrwerk:
Lehrwerk, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Verwendung in Integrationskursen zugelassen wurde. Die Zulassung der Lehrwerke ist über die Integrationskursverordnung geregelt. In Integrationskursen dürfen – ebenso wie z. B. in Alphabetisierungs- und Orientierungskursen – nur Lehrwerke und Zusatzmaterialien eingesetzt werden, die dem Currriculum des BAMF folgen und auf die Abschlussprüfung DTZ vorbereiten. Eine Liste der zugelassenen Lehrwerke und Materialien ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Homepage des BAMF abrufbar.
Integrationskursträger:
Die Institutionen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderte Integrationskurse anbieten. Die Zulassung der Träger ist über die Integrationskursverordnung geregelt, nach der das BAMF auf Antrag private oder öffentliche Institutionen zulassen kann, die nachgewiesen haben, dass sie Integrationskurse ordnungsgemäß durchführen sowie ein Verfahren der Qualitätssicherung anwenden. Der Nachweis wird dabei im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für einen begrenzten Zeitraum erbracht und regelmäßig vom BAMF überprüft.
Konjugation:
Bezeichnet in der Grammatik die Veränderung eines Verbs (Zeitworts) nach Merkmalen wie z. B. Person, Numerus (Ein-/Mehrzahl) und Tempus (Zeit). Die nicht konjugierte, also unveränderte Grundform eines Verbs bezeichnet man als Infinitiv.
Lerntyp/-stil:
Jeder Mensch lernt auf seine ganz individuelle Art und Weise. Dabei lassen sich unterschiedliche Lerntypen bzw. -stile feststellen: Während manche Lernende alles beim Hören nachhaltig im Langzeitgedächtnis abspeichern, müssen anderer das zu Lernende zusätzlich sehen und wiederum andere müssen es im wahren Sinne des Wortes „begreifen“, also anfassen bzw. im Unterricht schreiben, um einen möglichst nachhaltigen Lerneffekt zu erzielen. Man spricht hier auch von verschiedenen Eingangskanälen, die von der Lehrkraft und in den Lehrwerken zu berücksichtigen sind.
Mehrsprachigkeit:
Bezeichnet die Fähigkeit, mehrere Sprachen zu verstehen und aktiv zu gebrauchen. Die jeweiligen Sprachen können, müssen aber nicht auf muttersprachlichem Niveau beherrscht werden, denn auch die Beherrschung von Teilkompetenzen zählt zur Mehrsprachigkeit. Der Europarat hat Mehrsprachigkeit zum offiziellen Ziel für alle Europäer erklärt und mit dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) ein Instrument geschaffen, das Sprachkompetenzen sprachübergreifend einschätzbar und vergleichbar macht. Auf Basis des GER wurden das Europäische Sprachenportfolio und der europass Sprachenpass entwickelt, mit denen Lernende die eigenen Sprachkenntnisse sowie ihre Erfolge und Erfahrungen mit dem Lernen und Benutzen einer Sprache dokumentieren können.
Methodik / Didaktik:
Der Begriff Methodik bezeichnet in der Pädagogik die Wissenschaft bzw. Lehre von den Wegen zu den Zielen, die erreicht werden sollen. Eng verknüpft mit dem Begriff der Methodik ist der Begriff Didaktik. Während die Methodik das Wie beschreibt (Methoden), befasst sich die Didaktik mit dem Was (Inhalte), wobei die Methodik auch als ein Teilgebiet der Didaktik aufgefasst werden kann. Methodik meint demnach ein Konzept, Lehrinhalte so zu vermitteln, dass sie möglichst viele unterschiedliche Lerntypen/-stile in der Gruppe sowie Eingangskanäle der einzelnen Lerner ansprechen. Nur so lässt sich ein nachhaltiger Lerneffekt erzielen, der über eine kurzfristige Lernkontrolle hinaus (z. B. Vokabeltest) im Gedächtnis bleibt. Die Reflexion über Methodik und der Einsatz möglichst vielfältiger Unterrichtsmethoden (methodische Varianz) sind deshalb wichtige Anforderungen in der Lehrerausbildung zur Unterrichtsvorbereitung.
Orientierungskurs:
Der abschließende Teil des Integrationskurses, in dem es in erster Linie um die Vermittlung von gesellschaftspolitischem Basiswissen in den Bereichen Recht, Kultur und Geschichte Deutschlands geht. Der Orientierungskurs soll u. a. Verständnis für das deutsche Staatswesen wecken, eine positive Bewertung des deutschen Staates entwickeln helfen, Kenntnisse der Rechte und Pflichten als Einwohner und Staatsbürger vermitteln, die Fähigkeit herausbilden sich weiter zu orientieren und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben befähigen. Der Orientierungskurs wird mit der Prüfung „Leben in Deutschland“ (LiD) abgeschlossen. Der vollständige interaktive Fragenkatalog (300 Fragen zu Deutschland und 10 Fragen zum jeweiligen Bundesland) mit allen verfügbaren Antworten sowie ein Modelltest mit 33 beispielhaft ausgewählten Fragen stehen auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kostenlos zur Verfügung; entsprechende Apps gibt es sowohl für Android als auch für iOS.
Progression:
Bezeichnet das Fortschreiten vom Leichten zum Schwereren, vom Bekannten zum Unbekannten. Im Fremd-/Zweitsprachunterricht ist damit zum einen die Anordnung des Lern- und Lehrstoffes im Lern-, Lehr- und Übungsmaterial gemeint, die sich an den Lernzielen, den Lernenden, der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit, dem Lernort u. a. orientiert. Zum anderen wird bei der Beschreibung von Lehrwerken zwischen „flacher“ und „steiler“, also langsamer und schneller Progression unterschieden. Lehrwerke mit flacher Progression eignen sich eher für lernungewohnte, solche mit steiler Progression eher für lerngeübte Personen. In Gruppen mit einer durchschnittlichen Durchmischung hinsichtlich Lernerfahrung und schulischer Vorbildung werden häufig Lehrwerke mit mittlerer Progression eingesetzt. Schwächere und stärkere Teilnehmer können dann im Sinne einer Binnendifferenzierung mit entsprechendem Zusatzmaterial gefördert bzw. gefordert werden.
Rahmencurriculum Deutsch als Zweitsprache:
Wurde im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom Goethe-Institut entwickelt und 2007 herausgegeben. Es definiert den Rahmen für die Ziele und Inhalte der Integrationskurse und zeigt, in welchen gesellschaftlichen Kontexten Zugewanderte sprachlich in der Zielsprache handeln wollen bzw. müssen. Das Rahmencurriculum listet maximal mögliche Lernziele auf. Es richtet sich vor allem an Prüfungsentwickler, Lehrbuchautoren und Kursplaner, die Ziele und Inhalte für ihre jeweiligen Zielsetzungen auswählen können. Es ist als Download u. a. beim Goethe-Institut verfügbar.
Serifenschrift:
Als Serife bezeichnet man die (mehr oder weniger) feine Linie, die einen Buchstabenstrich am Ende, quer zu seiner Grundrichtung, abschließt. Bekannte Serifen-Schriften sind Courier und Times. Beispiele für häufig verwendete serifenlose Schriften sind Arial, Calibri und Helvetica. Für Lehrwerke und -materialien im Bereich der Alphabetisierung und des Zweitschrifterwerbs sind serifenlose Schriften aufgrund der leichteren Lesbarkeit sehr viel besser geeignet.
Sprachniveau A1:
Die erste Niveaustufe auf der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Die Prüfung Start Deutsch 1 entspricht der ersten Stufe, der elementaren Sprachverwendung (A1). Auf dieser Stufe können die Lernenden z.B. vertraute Wörter und einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihre Familie oder konkrete Dinge aus der unmittelbaren Umgebung beziehen unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird. Das Zertifikat dient nachziehenden Ehegatten als Nachweis der Deutschkenntnisse, die sie für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis benötigen.
Sprachniveau B1:
Entspricht der dritten Stufe auf der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Es definiert gleichzeitig die erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung. Deutschlernende verfügen auf diesem Niveau über solide Grundkenntnisse in der deutschen Umgangssprache und finden sich in allen wichtigen Alltagssituationen sprachlich zurecht. Auf dem Niveau B1 gibt es verschiedene Prüfungen: u. a. das Goethe-Zertifikat B1 für Erwachsene und Jugendliche sowie den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ). Letzterer prüft als sogenannte skalierte Prüfung sowohl die Niveaustufen A2 als auch B1 und wird als Abschlusstest in den Integrationskursen verwandt. Das Sprachniveau B1 ist Ziel des Integrationskurses und u. a. Voraussetzung für die Einbürgerung, also den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft.
Start Deutsch 1:
Eine Prüfung, die den Lernenden Grundkenntnisse der deutschen Sprache bescheinigt, sogenannte einfache Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen. Um die Prüfung bestehen zu können, müssen die Teilnehmenden etwa 650 deutsche Wörter passiv verstehen und 300 aktiv beherrschen. Die Deutschkurse, in denen diese Kenntnisse vermittelt werden, umfassen in der Regel 120 – 200 Unterrichtsstunden. Abhängig von den Vorkenntnissen und Lernvoraussetzungen kann die Vorbereitungsdauer aber kürzer oder länger sein.
telc gGmbH:
Die Abkürzung telc steht für „The European Language Certificates“ (dt. „Die Europäischen Sprachenzertifikate“). Das gemeinnützige Unternehmen, eine Tochtergesellschaft des Deutschen Volkshochschul-Verbandes, bietet über 70 Zertifikate in zehn Sprachen an: Englisch, Deutsch, Türkisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Portugiesisch, Polnisch und Arabisch. Es handelt sich dabei überwiegend um allgemeinsprachliche und berufsbezogene Prüfungen für Erwachsene sowie spezielle Prüfungen für Jugendliche und Schüler, die sich ausnahmslos am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) orientieren. telc-Sprachprüfungen können hierzulande in Volkshochschulen und in privaten Sprachschulen abgelegt werden, aber auch in vielen anderen Ländern.
Zertifikat Integrationskurs:
Eine Urkunde, die Deutschlernende am Ende des Integrationskurses vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten, nachdem sie sowohl den Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) erfolgreich, also auf der Stufe B1, als auch den Test zum Orientierungskurs bestanden haben. Das Zertifikat hilft im Umgang mit Behörden und bei der Arbeitssuche. Es gilt außerdem als Nachweis „besonderer Integrationsleistungen“ bei einer vorzeitigen Einbürgerung.
Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Integrationskursen:
Lehrkräfte, die in Integrationskursen unterrichten, müssen ein erfolgreich abgeschlossenes Studium Deutsch als Fremdsprache (DaF) oder Deutsch als Zweitsprache (DaZ) vorweisen oder, wenn sie andere Studienabschlüsse besitzen, an einer Zusatzqualifizierung nach den Vorgaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teilgenommen haben. Seit 2005 wird die Zusatzqualifizierung in zwei Varianten angeboten: eine „unverkürzte“ Variante mit 140 Seminarstunden und eine „verkürzte“ mit 70 Seminarstunden. In Niedersachen wird diese Zusatzqualifizierung vom Landesverband der Volkshochschulen Niedersachen angeboten.
Zuwanderungsgesetz:
Am 1. Januar 2005 trat in der Bundesrepublik das neue Zuwanderungsgesetz der Bundesregierung in Kraft („Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“). Das Gesetz steuert und begrenzt die Zuwanderung und regelt den Aufenthalt sowie die Integration von Bürgern der Europäischen Union und Ausländern aus sogenannten Drittstaaten. Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes ist das „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet“. Es wird kurz als Aufenthaltsgesetz bezeichnet und ersetzt das ehemalige Ausländergesetz.
Zweitschrifterwerb / -lerner:
Zweitschrifterwerb liegt vor, wenn der Betreffende aus einem Sprachraum kommt, in dem das lateinische Alphabet nicht verwendet wird und in der Schule eine europäische Sprache wie z. B. Englisch oder Französisch nicht oder nicht vollständig gelernt wurde. Dies ist unter anderem bei Migranten arabischer oder auch persischer Herkunft der Fall. Sofern diese Personen im Heimatland die Schule besucht und nach neun oder mehr Schuljahren abgeschlossen haben, handelt es sich nicht um Analphabeten, sondern um so genannte Zweitschriftlerner, da sie in ihrer Sprache alphabetisiert sind. Sie haben ganz andere Herangehensweisen an die Schrift und somit völlig andere Bedarfe im Unterricht als Analphabeten. Zweitschriftlernern fällt das Erlernen der lateinischen Schrift in der Regel auch deutlich leichter. Da es sehr oft keine speziellen Kursangebote für Zweitschriftlerner gibt, werden sie zusammen mit Analphabeten unterrichtet. Bewährt hat sich auch der Besuch eines Vorkurses (z.B. mit 100 – 200 Unterrichtsstunden) vor dem Beginn eines regulären Deutsch- oder auch Integrationskurses.
Zweit- / Fremdsprache:
Die Sprache(n), die ein Mensch neben der Erst- bzw. Muttersprache sprechen kann. Dabei sind Zweit- und Fremdsprache begrifflich voneinander zu trennen. Man spricht von Zweitsprache, wenn die Sprache zum täglichen Gebrauch lebensnotwendig ist, weil es z. B. die Sprache des Landes ist, in dem der Sprecher lebt, oder weil ein Elternteil nur diese Sprache spricht. Ist dies nicht der Fall, bezeichnet man die Zweit- auch als Fremdsprache. In Deutschland zielt das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz auf eine verbesserte Integration der Migranten. Integrationskurse sollen neben anderen Inhalten auch Kenntnisse der deutschen Sprache im Sinne einer alltagsrelevanten Zweitsprache vermitteln.